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Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt - § 45 SGB III

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen dieser Art handelt es sich um Angebote zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Folgende Maßnahmen können hier aufgelegt werden (in Abhängigkeit des Bedarfes der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters):

- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder

- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme


Über derzeit diesen Inhalts angebotene bzw. für die Zukunft geplante Maßnahmen erhalten Sie nähere Auskünfte und Informationen bei den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

Sie suchen eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung?
Wenn Sie sich für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt qualifizieren möchten, aber die notwendige Qualifizierung  nicht finanzieren können, benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Eine schriftliche Zusicherung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters bzw. sonstiger Bedarfsträger, eine bestimmte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu fördern.

Wie bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Informieren Sie sich bei einem zertifizierten Bildungsträger (z. B. in der Berufsbildungsakademie "SAW Bildungszentrum") nach zugelassenen Maßnahmen und lassen Sie sich individuell beraten.
Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer zuständigen Beratungsfachkraft nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für diese Maßnahme (siehe Maßnahmen für AVGS).

Was machen Sie mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Lösen den Gutschein bei einem Maßnahmeträger Ihrer Wahl ein. Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn Ihre Wahl auf unser Bildungszentrum"SAW" fällt.