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Sachkundevorbereitung


Seit dem 01.01.2003 sind die Anforderungen für eine Bewachungsaufgabe, insbesondere für die im tatsächlich öffentlichen Bereich ausgeführten Tätigkeiten, erhöht worden. Wer viel mit Menschen zu tun hat, kann in
verschiedenen Situationen Fehler machen. Damit uns so etwas später nicht passiert, müssen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Sachgebieten besonders gut geschult werden.

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesem Bereich tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche
Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgabe ermöglichen.

Jeder Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, muss die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handwerkskammer erfolgreich absolviert haben.
Darunter zählen insbesondere:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Publikumsverkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Doorman).

Ausbildung in Vollzeit (160h)

Der 4-wöchige Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung vor.

Unterrichtszeiten:
Montag – Freitag jeweils 08:30 – 15:30 Uhr in unseren SAW-Bildungszentren

Ausbildung in Teilzeit (120h)

Für Berufstätige bieten wir auch Abend– und Wochenendkurse an.

Unterrichtszeiten:
nach Absprache

Inhalt der Maßnahme

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
2. Gewerberecht
3. Datenschutz
4. Unfallverhütungsvorschriften
5. Straf- und Verfahrensrecht
6. Bürgerliches Recht
7. Umgang mit Waffen
8. Umgang mit Menschen
9. Grundzüge der Sicherheitstechnik
10. Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK

Teilnehmerkreis

Junge Menschen mit Bereitschaft in der Sicherheitswirtschaft zu arbeiten.
- 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift

Fördermöglichkeiten

- Europäischer Sozialfond
- Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Bei Fragen zur Förderung, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gern.

Abschluss

Der stoffliche Inhalt der Maßnahme wird durch entsprechendes Schulungsmaterial (Hand-Outs, Skripte, Lehrbuch, etc.) gestützt. Die Teilnehmer sind nach beendetem Lehrgang in der Lage, die Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen.

--> Sachkundiger Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe IHK

Hier können Sie die Unterlagen zur Sachkundeprüfung anfordern.

Lehrgangsunterlagen anfordern