Berufs- und Arbeitspädagogik
Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Voraussetzung für eine hochwertige Berufsausbildung sind gut qualifizierte Ausbilder. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass ein Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Als fachlich geeignet gilt, wer neben den beruflichen auch berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten vorweist. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung und wird durch die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen.
Zielgruppe
- Fachkräfte aus allen Branchen, die haupt- oder nebenamtlich die Ausbildung von Auszubildenden übernehmen
- Angehende Meister, die sich auf die Meisterprüfung vorbereiten
- Dozenten, Referenten, Lehrkräfte
Ausbildungsinhalte
Handlungsfeld 1:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen:
Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung; Planungen und Entscheidungen des betrieblichen Ausbildungsbedarfs; Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen; Auswahl der Ausbildungsberufe für den Betrieb; Eignung des Betriebes für eine bestimmte Ausbildung; Einsatz von Maßnahmen, die auf die Berufsausbildung vorbereiten; Abstimmung der Aufgaben für Auszubildende.
Handlungsfeld 2:
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken:
Betriebliche Ausbildungspläne; Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung; Kooperationspartner der Berufsausbildung; Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden; Berufsausbildungsvertrag; Auslandsaufenthalt.
Handlungsfeld 3:
Ausbildung durchführen:
Gestaltung des Ausbildungsplatzes; Organisation und Gestaltung der Probezeit; Entwicklung von Lern- und Arbeitsaufgaben; Ausbildungsmethoden und -medien; Umgang mit Lernschwierigkeiten; Zusatzqualifikationen während der Ausbildungszeit; Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden; Leistungsbeurteilungen - interkulturelle Kompetenz der Auszubildenden.
Handlungsfeld 4:
Ausbildung abschließen:
Vorbereitung auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung; Die Anmeldung zur Abschlussprüfung; Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses; Betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für Auszubildende.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 12 Tage á 8 Stunden Mo-Fr
Halbtags: 16 Tage á 6 Stunden / 08.00 Uhr - 13.00 Uhr oder 16.00 Uhr - 22.00 Uhr
Abends: 24 Abende á 4 Stunden / 17.00 Uhr - 21.00 Uhr
Ausbildungsorte
- Leinfelden-Echterdingen
- Korschenbroich
- Meiningen
Kosten
390,- € + zzgl. 190,- € Prüfungsgebühr
Förderung
- Europäischer Sozialfond
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